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EU-Batterieverordnung stellt neue Anforderungen an die Industrie

Marcus Martinsson

„Die Rechtsvorschriften treiben neue Kreislauf-Partnerschaften zwischen Produzenten und Recyclern voran. Wir begeben uns auf eine wichtige und spannende Reise mit unseren Kunden. Unsere laufenden Initiativen schaffen einen Mehrwert für unsere Kunden und den Planeten und entsprechen den neuen Gesetzen und Entwicklungen auf dem Batteriemarkt."

Marcus Martinsson

Hier ein Auszug aus dem Gesetzesvorschlag der EU:

Transparente Informationen über Batterien und Rückverfolgbarkeit

  • Die Hersteller werden aufgefordert, Zugang zu Informationen in Steuerungssystemen für Traktionsbatterien mit einer Kapazität von 2 kWh oder mehr zu gewähren. Dies soll den Umgang mit diesen Batterien erleichtern und deren Wiederverwendbarkeit bzw. Recyclingfähigkeit bestimmen.
  • Bei Automobil- und Industriebatterien sind die darin enthaltenen Materialien, deren Menge und Ursprung anzugeben.
  • Ab 2027 verlangt die EU, dass Batterien mit dem Namen des Herstellers, dem Batterietyp, dem Herstellungsdatum, dem Vorhandensein von Gefahrstoffen und anderen Informationen gekennzeichnet werden, die das Recycling oder die Wiederverwendung erleichtern.
  • Wiederaufbereitete oder wiederverwendete Batterien müssen mit einer Dokumentation über ihren Zustand, einer Besitzwechselbescheinigung und einer technischen Dokumentation versehen sein.
  • Die Hersteller müssen auch für Altbatterien Informationen bereitstellen, um Schwund zu minimieren und zur Wiederverwendung oder zum Recycling der Materialien beizutragen. Sie müssen auch Informationen darüber bereitstellen, wie Batterien aus Fahrzeugen sicher ausgebaut, transportiert und recycelt werden sollten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Inhaltsstoffen von Batterien offenzulegen.
  • Die EU strebt die Einführung eines elektronischen Batteriepasses für industrielle Batterien oder Batterien aus Fahrzeugen mit einer Kapazität von 2 kWh oder mehr an, der alle verfügbaren Informationen zu jeder Batterie enthält. Wenn sich der Zustand der Batterie ändert (z. B. durch Reparatur oder Wiederverwendung) müssen diese Informationen aktualisiert werden.

Mehr Recycling und Reuse

  • Derzeit müssen mindestens 50 % des Batteriegewichts recycelt werden. Ab 2026 steigt diese Anforderung für Lithium-Ionen-Batterien auf 65 % und ab 2031 auf 70 %. Darüber hinaus werden spezifische Recyclinganforderungen für den Lithium-, Kobalt-, Kupfer-, Nickel- und Bleigehalt von Batterien eingeführt. So wird die erforderliche Recyclingquote für Lithium zwischen 2026 und 2030 von 35 auf 70 % steigen. Die EU strebt ab 2026 eine Recyclingquote von 90 % für Kobalt, Kupfer, Nickel und Blei an.
  • Recycler müssen jährlich über die Menge an Batterien, die sie verarbeiten und recyceln, sowie über die Recyclingquoten der verschiedenen extrahierten Materialien Bericht erstatten. Eine weitere Anforderung besteht darin, die Effizienz ihrer Recyclingverfahren zu messen.
  • Die Hersteller sind verpflichtet, die Anzahl an zurückgenommenen, tragbaren Batterien bis 2026 um 45 % und bis 2030 um 70 % zu erhöhen.
  • Der Export gebrauchter Batterien außerhalb der EU ist nur zulässig, wenn das Batteriemanagementverfahren des Empfängers den Anforderungen der EU entspricht.

Verstärkter Einsatz recycelter Rohstoffe

  • Bereits 2027 wird die vorgeschlagene EU-Gesetzgebung die Hersteller verpflichten, transparente Informationen über die Menge an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei in neuen Autobatterien bereitzustellen. Die erforderliche Menge an recyceltem Kobalt und Lithium wird sich von 2030 bis 2035 mehr als verdoppeln.

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