Hier ist ein auszug aus dem eu-gesetzesvorschlag:
Offene Informationen über Batterien und Rückverfolgbarkeit
- Die Hersteller werden verpflichtet, Informationen in Kontrollsystemen für Autobatterien mit einer Kapazität von 2 kWh oder mehr zur Verfügung zu stellen. Dies soll das Handling dieser Batterien erleichtern und ihre Eignung für die Wiederverwendung oder das Recycling bestimmen.
- Auf Fahrzeug- und Industriebatterien sollen der Materialgehalt, die Menge der einzelnen Materialien und ihre Herkunft angegeben werden.
- Ab 2027 schreibt die EU vor, dass Batterien mit dem Namen des Herstellers, dem Batterietyp, dem Herstellungsdatum, dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen und anderen Informationen, die das Recycling oder die Wiederverwendung erleichtern, gekennzeichnet werden müssen.
- Rekonditionierten oder wiederverwendeten Batterien müssen Unterlagen über ihren Status, eine Bescheinigung über den Eigentumswechsel und technische Unterlagen beigefügt werden.
- Die Hersteller müssen den Altbatterien Informationen beifügen, die die Abfallmenge minimieren und zur Wiederverwendung oder zum Recycling der enthaltenen Materialien beitragen. Sie müssen auch Informationen darüber bereitstellen, wie Elektroautobatterien sicher zerlegt, transportiert und recycelt werden sollten. Darüber hinaus werden sie verpflichtet sein, die Umwelt- und Gesundheits-Auswirkungen der Batterieinhalte offenzulegen.
- Die EU strebt die Einführung eines elektronischen Batteriepasses für Leichtfahrzeug-, Elektroauto- und Industrie-Batterien ab einer Kapazität von 2 kWh an, der alle verfügbaren Informationen zu jeder Batterie enthalten soll. Wenn sich der Status der Batterie ändert (z. B. aufgrund einer Reparatur oder Wiederverwendung), müssen diese Informationen aktualisiert werden.