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EU-Batterieverordnung stellt neue Anforderungen an die Industrie

Hier ist ein auszug aus dem eu-gesetzesvorschlag:

Offene Informationen über Batterien und Rückverfolgbarkeit

  • Die Hersteller werden verpflichtet, Informationen in Kontrollsystemen für Autobatterien mit einer Kapazität von 2 kWh oder mehr zur Verfügung zu stellen. Dies soll das Handling dieser Batterien erleichtern und ihre Eignung für die Wiederverwendung oder das Recycling bestimmen.
  • Auf Fahrzeug- und Industriebatterien sollen der Materialgehalt, die Menge der einzelnen Materialien und ihre Herkunft angegeben werden.
  • Ab 2027 schreibt die EU vor, dass Batterien mit dem Namen des Herstellers, dem Batterietyp, dem Herstellungsdatum, dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen und anderen Informationen, die das Recycling oder die Wiederverwendung erleichtern, gekennzeichnet werden müssen.
  • Rekonditionierten oder wiederverwendeten Batterien müssen Unterlagen über ihren Status, eine Bescheinigung über den Eigentumswechsel und technische Unterlagen beigefügt werden.
  • Die Hersteller müssen den Altbatterien Informationen beifügen, die die Abfallmenge minimieren und zur Wiederverwendung oder zum Recycling der enthaltenen Materialien beitragen. Sie müssen auch Informationen darüber bereitstellen, wie Elektroautobatterien sicher zerlegt, transportiert und recycelt werden sollten. Darüber hinaus werden sie verpflichtet sein, die Umwelt- und Gesundheits-Auswirkungen der Batterieinhalte offenzulegen.
  • Die EU strebt die Einführung eines elektronischen Batteriepasses für Leichtfahrzeug-, Elektroauto- und Industrie-Batterien ab einer Kapazität von 2 kWh an, der alle verfügbaren Informationen zu jeder Batterie enthalten soll. Wenn sich der Status der Batterie ändert (z. B. aufgrund einer Reparatur oder Wiederverwendung), müssen diese Informationen aktualisiert werden.

Förderung von Recycling und Reuse

  • Derzeit ist vorgeschrieben, dass mindestens 50 % des Gewichts einer Batterie recycelt werden müssen. Ab 2026 wird diese Anforderung für Lithium-Ionen-Batterien auf 65 % und ab 2031 auf 70 % steigen. Außerdem werden spezifische Recyclinganforderungen für den Lithium-, Kobalt-, Kupfer-, Nickel- und Bleianteil von Batterien eingeführt. So wird beispielsweise die vorgeschriebene Recyclingquote für Lithium zwischen 2028 und 2032 von 50 auf 80 % steigen. Für Kobalt, Kupfer, Nickel und Blei strebt die EU ab 2028 eine Recyclingquote von 90 % an. Diese soll bis 2032 auf 95 % steigen.
  • Die Verwerter müssen jährlich über die Menge der von ihnen behandelten und verwerteten Batterien sowie über die Recyclingquoten der verschiedenen gewonnenen Materialien Bericht erstatten. Außerdem müssen sie die Effizienz ihrer Recyclingverfahren messen.
  • Die Hersteller müssen den Massenanteil der von ihnen gesammelten Gerätebatterien an der Masse der in den Markt gebrachten Batterien bis 2024 auf 45 % und bis 2028 auf 63 % erhöhen. 2031 soll dieser schließlich auf 73 % steigen.
  • Die Ausfuhr von Altbatterien in Länder außerhalb der EU ist nur dann zulässig, wenn das Batteriemanagementverfahren des Empfängers den Anforderungen der EU entspricht.

Verstärkter Einsatz von recycelten Rohstoffen

  • Die EU-Verordnung verpflichtet die Hersteller, transparente Informationen über die Menge an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei in neuen Autobatterien zu liefern. Die erforderliche Menge an recyceltem Metall wird schrittweise erhöht. Dies betrifft Fahrzeugbatterien, Starterbatterien und Industriebatterien außer denen für externe Speicher. Ab dem 18. August 2031 müssen 6 % des Lithium, 6 % des Nickel und 16 % des Kobalt in diesen neuen Batterien aus dem Recycling stammen. Ab dem 18. August 2036 müssen dann 12 % des Lithium, 15 % des Nickel und 26 % des Kobalt in diesen neuen Batterien und neuen LV-Batterien aus dem Recycling stammen.
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